Zollamtliche Bewilligungen
Mit zollamtlichen Bewilligungen zu vorstehenden Themen kann sich ein Unternehmen viele Vereinfachungen der Zoll- und Außenwirtschaftsabwicklung ins Haus holen. Unabhängig davon, ob die tatsächliche Abwicklung über uns läuft oder von Ihnen selbst erledigt wird - wir unterstützen Sie kompetent beim Erhalt der richtigen Bewilligung mit der Ausgestaltung, die zu Ihrem Vorhaben passt.
Stichworte sind:
- Bewilligungen für den Export: Vereinfachtes Verfahren bei der Ausfuhr (früher Zugelassener Ausführer), Ermächtigter Ausführer, Zugelassener Versender, ...
- Bewilligungen für den Import: Zugelassener Empfänger, Verwahrlager, Aufschubkonten, Anschreibeverfahren oder Vereinfachtes Anmeldeverfahren, ...